Übernahme der Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn -Fie Kreisspitalstiftung Weißenhorn (KSS, der Auftraggeber), Stiftung des öffentlichen Rechts, ist eine kreiskommunale Stiftung des Landkreises Neu-Ulm (der Landkreis). Die KSS betreibt zwei akutstationäre Kliniken und ein Gesundheitszentrum mit akutstationärer Geriatrie im Landkreis Neu-Ulm. Träger der KSS ist der Landkreis Neu-Ulm, dessen Organe (Landrätin und Kreistag) die KSS verwalten. Diesen Organen ist die Stiftungsverwaltung der KSS zur Seite gestellt, § 6 der Satzung der KSS. Zur Stiftungsverwaltung werden ein oder mehrere Stiftungsdirektoren bestellt. Derzeit wird eine gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der KSS geprüft. Nach dem Ausscheiden des damaligen Stiftungsdirektors zum 29.02.2024 wurden das Stiftungsdirektorium zunächst interimsweise durch die drei Verwaltungsdirektoren (Ärztlicher Direktor, Verwaltungsdirektor, Verbundpflegedirektor) gebildet. Im Juli 2024 stellte sich heraus, dass die drei Verwaltungsdirektoren nicht für eine dauerhafte Übernahme der Aufgaben der Stiftungsdirektion zur Verfügung stehen würden. Um die Besetzung der Stiftungsverwaltung und damit den laufenden Betrieb zu gewährleisten und die drohende Handlungsunfähigkeit abzuwenden, hat die KSS im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe eine interimistische Stiftungsverwaltung ausgeschrieben. Der Auftrag für diese interimistische Stiftungsverwaltung wurde mit Wirkung zum 01.09.2024 vergeben und läuft bis zum 31.08.2025. Die KSS beabsichtigt, die Stiftungsverwaltung durch einen Dienstleister erbringen zu lassen. Die geplante Vergabe des entsprechenden Auftrags gibt die KSS mit dieser Vorinformation bekannt (§ 38 Abs. 1 VgV).Der 05.05.2025 ist das voraussichtliche Datum, an dem die Aufforderung zur Interessensbestätigung ergehen wird
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