Verscannung von Akten der Kreisverwaltung Pinneberg-Die Kreisverwaltung Pinneberg muss, da Sie sich für eine elektronische Aktenführung entschieden hat, nach § 52 d Abs. 3 LVwG, Akten gemäß dem Stand der Technik elektronisch führen (E-Akte). An Stelle von Papierdokumenten ist deren Digitalisat in der elektronischen Akte aufzubewahren. Bei der Übertragung in elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente mit den Papierdokumenten bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden (TR RESISCAN). Für die komplette E2E Digitalisierung von Verwaltungsprozessen müssen jegliche Bestandsakten digitalisiert werden. Dies soll ein externer Dienstleister umsetzen. Dafür werden die Akten vom Dienstleister abgeholt und TR RESISCAN gemäß digitalisiert werden.