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POLYCOM Wartungsvertrag -Die Kantonspolizei Bern ist Betreiberin des POLYCOM Teilnetz im Kanton Bern. Um die hohe Verfügbarkeit des POLYCOM Sicherheitsfunknetzes im Kanton Bern zu gewährleisten, werden Wartungs- und Unterhaltsarbeiten durch einen externen Anbieter erbracht. Der aktuelle Wartungsvertrag läuft per Ende 2025 aus. Mit dieser Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher weiterhin als einzige Anlaufstelle den Support (korrektiv, präventiv) sicherstellt. Die Überwachung des Funknetzes erfolgt durch Mitarbeitende der Kapo, die im Störungsfall telefonisch den Anbieter kontaktieren und ihn aufbieten. Um die hohe Verfügbarkeit des POLYCOM Sicherheitsfunknetzes im Kanton Bern zu gewährleisten, wird ein Partner für die Wartungs- und Unterhaltsarbeiten der Funkinfrastruktur gesucht. Die Kantonspolizei Bern überwacht das Funksystem und alarmiert bei einer Störung den Anbieter. Dieser muss anschliessend, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Partnern, die Störungsbehebung vornehmen und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. In den Ausschreibungsunterlagen ist zudem beschrieben, welche präventiven Arbeiten durch den Anbieter ausgeführt werden müssen.

Kantonspolizei Bern

POLYCOM Wartungsvertrag -Die Kantonspolizei Bern ist Betreiberin des POLYCOM Teilnetz im Kanton Bern. Um die hohe Verfügbarkeit des POLYCOM Sicherheitsfunknetzes im Kanton Bern zu gewährleisten, werden Wartungs- und Unterhaltsarbeiten durch einen externen Anbieter erbracht. Der aktuelle Wartungsvertrag läuft per Ende 2025 aus. Mit dieser Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher weiterhin als einzige Anlaufstelle den Support (korrektiv, präventiv) sicherstellt. Die Überwachung des Funknetzes erfolgt durch Mitarbeitende der Kapo, die im Störungsfall telefonisch den Anbieter kontaktieren und ihn aufbieten. Um die hohe Verfügbarkeit des POLYCOM Sicherheitsfunknetzes im Kanton Bern zu gewährleisten, wird ein Partner für die Wartungs- und Unterhaltsarbeiten der Funkinfrastruktur gesucht. Die Kantonspolizei Bern überwacht das Funksystem und alarmiert bei einer Störung den Anbieter. Dieser muss anschliessend, ggf. in Zusammenarbeit mit externen Partnern, die Störungsbehebung vornehmen und die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. In den Ausschreibungsunterlagen ist zudem beschrieben, welche präventiven Arbeiten durch den Anbieter ausgeführt werden müssen.

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01jppxptadc3nh58tpzdgghypx