Soziale Betreuung einer Gemeinschaftsunterkunft für nicht dauerhaft Aufenthaltsberechtigte Die Sozialarbeiter/innen beraten und betreuen die Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft entsprechend der Leitlinie für die Unterbringung und soziale Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigen Ausländern des Landes SachsenAnhalt (RdErl. des MI vom 15.01.2013 - 34.11-12235/2-24.1 0.1.4.3) und entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers in der Gemeinschaftsunterkunft.
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