Vergabe Dienstleistungsrahmenvertrag-Veranstaltungstechnik-Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb der Veranstaltungshäuser RheinMain CongressCenter, Kurhaus Wiesbaden mit Kolonnaden und Jagdschloss Platte und verschiedener Märkte und Events im Stadtgebiet von Wiesbaden. Der TriWiCon wurde, als Eigenbetrieb der LH Wiesbaden, die Eigentümerfunktionen und -verantwortungen der Veranstaltungsstätten Kurhaus Wiesbaden mit den Kurhaus Kolonnaden, das Jagdschloss Platte und das RheinMain CongressCenter (RMCC) übertragen. Das 2018 eröffnete RMCC in Wiesbaden ist ein multifunktionales Kongress- und Veranstaltungszentrum mit einer Gesamtfläche von ca. 27.000 qm in 45 Räumen. Es bietet Platz für bis zu 12.500 Personen und ermöglicht eine flexible Nutzung für Kongresse, Messen, Tagungen und Abendveranstaltungen. Jährlich finden dort ca. 100-150 nationale und internationale Veranstaltungen statt. Das Kurhaus Wiesbaden (Baujahr 1907) verfügt mit den Kolonnaden über 13 Veranstaltungsräume auf ca. 3.500 qm. Pro Jahr werden bis zu 500 Veranstaltungen durchgeführt, von Tagungen bis Open-Air-Konzerten. Das historische Jagdschloss Platte bietet auf zwei Etagen ca. 660 qm Veranstaltungsfläche und wird exklusiv vermietet. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Ermittlung eines Unternehmens für den fachgerechten Auf- und Abbau und die veranstaltungsbezogene fachgerechte Bedienung, der in den Veranstal-tungsstätten vorhandenen technischen Anlagen, sowie die mietweise Überlassung und Bedienung zusätzlicher Gewerke der Veranstaltungs- und Messetechnik für Kunden /Mieter der Auf-traggeberin. Zur Leistungserbringung zählt neben der Entwicklung von innovativen Veranstaltungstechnikkonzepten insbesondere auch die Beratung der Kunden /Mieter. Zur Gestellung des für die Auf-tragsdurchführung erforderlichen Personals zählt im Einzelfall auch die Gestellung der formal-qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik im Sinne der §§ 39, 40 H-VStättR wäh-rend der nach § 40 H-VStättR vorgesehenen Zeiträume. Die Überlassung zusätzlicher technischer Ausstattung (wie bspw. Beleuchtung, Beschallung, Projektion und Netzwerktechnik, sowie Messebau und Dekorationsmaterial umfasst neben dem zur Verfügung stellen des technischen Equipments gemäß Leistungsbeschreibung (Vermie-tung) auch den Hin- und Rücktransport sowie die Auf- und Abbauten vor und nach den Veran-staltungen. Bei dem auszustellenden Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsrahmenvertrag. Die genauen Arbeitsumfänge und Prozessanforderungen werden im Rahmen diese Leistungsbeschreibung spezifiziert.
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