Dienstleistungen zur Stabilisierung, Ausbau und Weiterentwicklung des bei GSI implementierten SAP S/4HANA Systems Beschreibung: Die Leistungserbringung und -kommunikation erfolgt remote. Die für die Betreuung und Weiterentwicklung des Systems erforderlichen Leistungen umfassen: Beratung - Strategische und operative Unterstützung - Erarbeitung von Optimierungs- und Weiterentwicklungskonzepten Customizing - Anpassung und Konfiguration des Systems an individuelle Anforderungen - Implementierung spezifischer Erweiterungen und Funktionalitäten - Dokumentation und Erarbeitung von Schulungs- und Workshopsunterlagen Entwicklung: - Erstellung kundenspezifischer Erweiterungen inkl. notwendigen technischen Anforderungskataloge für das spätere Customizing - Integration neuer Funktionen in das bestehende System - Dokumentation und Erarbeitung von Schulungs- und Workshopsunterlagen Pro Modul ist ein Berater*in, der/die sowohl die Beratung als auch den Bereich Costumizing erbringen kann, namentlich als auftragsausführende Schlüsselperson zu benennen, der die o. g. Leistungen vollumfänglich abdeckt. Ebenfalls ist in der Preiskalkulation pro Modul eine Vertretung vorzuhalten und zu benennen mit gleichen Anforderungen an das Qualifikationsprofil. 1. Finanz-Module: FI-GL, FI-AR, FI-AP, FI-AA 2. Finanz-Modul: FI-TV 3. Vertrieb: Modul SD 4. Controlling: SAP-Moduls CO-OM sowie des Projektsystems (PS) und Embedded Analytics 5. Einkauf/Beschaffung: SAP-Modul MM 6. Logistik: Modul LE (Logistics Execution) 7. Instandhaltung: Moduls PM 8. Personalwesen: HCM-PA und HCM-OM Neben den o. g. Beratern werden zusätzlich 3 auftragsausführenden Schlüsselpersonen im Bereich "Entwicklung" benötigt, die in Summe alle o. g. 8 Module in ihrer Leistungserbringung abdecken können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das im Vergabeverfahren namentlich benannte "Schlüsselpersonal" (Hauptverantwortlicher pro SAP-Modul, Stellvertreter; 3 Entwickler) während der gesamten Projektdauer im zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, es sei denn, nicht von ihm zu vertretende zwingende Umstände schließen die zur Verfügungstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen aus. Derartige Umstände können z. B. Tod, Krankheit oder Arbeitgeberwechsel (ausgenommen der Wechsel innerhalb des Konzerns des Auftragnehmers) des Schlüsselpersonals sein.