Wirtschaftlichkeitsberechnung ökologischer Gegenleistungen in der Strompreiskompensation und der Carbon-Leakage Kompensation-Als zentrale Fragestellung im Rahmen dieses Sachverständigengutachtens soll geklärt werden, wie unter Berücksichtigung aller rechtlichen und politischen Grenzen in Bezug auf Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsbewertung ein weitmöglichst einheitlicher und effektiver Vollzug im Rahmen der Vorgaben zu den ökologischen Gegenleistungen gemäß §§ 10 bis 12 BECV für SPK und CLK zu gewährleisten ist. In Bezug auf beide Vollzüge besteht ein Klärungsbedarf, welcher sich nicht nur aus der fachlichen Einschätzung, der mit der Bearbeitung der Themen betrauten Kolleginnen*Kollegen ergibt, sondern auch aus der hohen Zahl - z.T. sehr komplexer - externer Anfragen von Antragstellern, Verbänden und Beratern. Gegenstand der Untersuchung soll die korrekte Zuordnung der verschiedenen internen und externen Kosten von Projekten zu Investitionskosten sein und die Frage, ob und wie diese in den jeweiligen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden sollten. Ziel ist es, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit für Externe prüffähig zu machen. Es sollen vergleichbare Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in vergleichbaren Fällen erreicht werden und Unternehmensentscheidungen, dass keine (Im Sinne der SPK-FRL bzw. der BECV) wirtschaftlichen Maßnahmen vorliegen, sollen für Dritte nachvollziehbar werden. Mit dem Sachverständigenvorhaben sollen Informationen für die DEHSt in Hinblick auf das interne und externe Verfahren zusammengestellt werden. Diese werden innerhalb der DEHSt bewertet und könnten dann auch nach positiver Prüfung in Leitfäden aufgegriffen werden.
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