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Rahmenvertrag zur Fortführung der Baumkontrollen 2025 - 2031-Im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Sangerhausen, liegen für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bereits Baumkataster für die Beurteilung der Verkehrssicherheit der im Eigentum des LHW befindlichen Gehölzbestände vor. Im Bearbeitungszeitraum soll das bestehende Baumkataster qualifiziert ständig fortgeschrieben werden. Sie sollen der Schaden- und Unfallverhütung (gemäß § 823 Abs. 1 BGB), sowie der Dokumentation im Haftungsfall dienen. Gleichzeitig sollen verkehrssichernde und schadenverhütende Maßnahmen auf das rechtlich und tatsächlich notwendige Maß, zur Erhaltung des gewünschten Standards und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den landeseigenen dem Flussbereich zugeordneten Grundstücken, reduziert werden. Dazu sind vorrangig Folgebeurteilungen, aber auch Erstaufnahmen durchzuführen. Geplant ist die Öffentliche Ausschreibung mit losweiser Vergabe. Für die Folgekontrollen sind aus dem vorhandenen Kataster vorläufig folgende Mengen für 2025 erfasst: Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen) Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen) Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen. Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Rahmenvertrag zur Fortführung der Baumkontrollen 2025 - 2031-Im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW), Flussbereich Sangerhausen, liegen für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bereits Baumkataster für die Beurteilung der Verkehrssicherheit der im Eigentum des LHW befindlichen Gehölzbestände vor. Im Bearbeitungszeitraum soll das bestehende Baumkataster qualifiziert ständig fortgeschrieben werden. Sie sollen der Schaden- und Unfallverhütung (gemäß § 823 Abs. 1 BGB), sowie der Dokumentation im Haftungsfall dienen. Gleichzeitig sollen verkehrssichernde und schadenverhütende Maßnahmen auf das rechtlich und tatsächlich notwendige Maß, zur Erhaltung des gewünschten Standards und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den landeseigenen dem Flussbereich zugeordneten Grundstücken, reduziert werden. Dazu sind vorrangig Folgebeurteilungen, aber auch Erstaufnahmen durchzuführen. Geplant ist die Öffentliche Ausschreibung mit losweiser Vergabe. Für die Folgekontrollen sind aus dem vorhandenen Kataster vorläufig folgende Mengen für 2025 erfasst: Los 1 Thyra, Leine, Gonna = ca. 1168 Stk Einzelbäume und ca. 55 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen) Los 2 Kleine Helme, MG Roßla, MG Wallhausen, MG Oberröblingen = ca. 373 Stk Einzelbäume und ca. 5 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen) Los 3 Rohne, Querne, Weida = ca. 273 Stk Einzelbäume und ca. 9 Stk Baumgruppen (mit jeweils 5-40 Stk Einzelbäumen Es ist je nach Zuwachs oder Erfassung weiterer Ortsabschnitte auch mit der Erstaufnahmen von Einzelbäumen oder Baumgruppen zu rechnen. Als weitere Leistung sind bei Bedarf die Arttenschutzrechtlichen Prüfungen durchzuführen.

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01jq460we9csvhhh53payj2raz