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TED-Bekanntmachung

Rahmenvereinbarung Wachdienstleistungen für die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt Beschreibung: Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden der AHE • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der KfzSchleuse • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Aufsicht auf den Freistundenhöfen • Streifengänge • Unterstützung der Mitarbeiter des Vollzuges auf der Haftabteilung • Sitzwache vor einem Haftraum bei Kontrolle des Untergebrachten (UG) • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an UG • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Überwachung der Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der UG zur Notarztbörse • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der UG in der Notarztbörse Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter beträgt für den Tagdienst (07:0019:00 Uhr) zehn Mitarbeiter und für den Nachtdienst (19:0007:00 Uhr) acht Mitarbeiter. Die Wachstärke kann ggf. verringert / erhöht werden, wenn die Belegungszahlen sich verändern. Grundsätzlich hängt die Wachstärke jedoch von der Anzahl der belegten Häuser a Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert. Die Höchstmenge der Leistung beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 400.000 Stunden. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt

Rahmenvereinbarung Wachdienstleistungen für die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt Beschreibung: Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden der AHE • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der KfzSchleuse • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Aufsicht auf den Freistundenhöfen • Streifengänge • Unterstützung der Mitarbeiter des Vollzuges auf der Haftabteilung • Sitzwache vor einem Haftraum bei Kontrolle des Untergebrachten (UG) • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an UG • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Überwachung der Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der UG zur Notarztbörse • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der UG in der Notarztbörse Die aktuelle Anzahl der Mitarbeiter beträgt für den Tagdienst (07:0019:00 Uhr) zehn Mitarbeiter und für den Nachtdienst (19:0007:00 Uhr) acht Mitarbeiter. Die Wachstärke kann ggf. verringert / erhöht werden, wenn die Belegungszahlen sich verändern. Grundsätzlich hängt die Wachstärke jedoch von der Anzahl der belegten Häuser a Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Abschiebungshafteinrichtung Glückstadt untergebracht werden. Hierdurch kann es zu kurzfristig angekündigten Erhöhungen bzw. Verminderungen der Mannstärke kommen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Veränderung der angebotenen Stundenlöhne, wenn die Mannstärke sich verändert. Die Höchstmenge der Leistung beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten insgesamt 400.000 Stunden. Bei Erreichen der Höchstmenge endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

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01jq49q8zcsek6eee9tazhkg84