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Juristisches Gutachten zu Belästigung und Gewalt durch Dritte am Arbeitsplatz: Begriffe, Formen, Rechtsvorschriften und Rechtsprechung-Das BAuA-Forschungsprojekt „Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen: Wirksame Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze zum Schutz der Erwerbstätigen“1 greift den im Gesetz zur ILO-Übereinkunft 190 für eine Arbeitswelt ohne Belästigung und Gewalt2 artikulierten Handlungsbedarf auf. Das Projekt arbeitet den aktuellen Stand arbeitswissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse zu Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen (pDL3) auf, erweitert diesen und leitet Gestaltungsgrundsätze für die Prävention ab. Im Fokus des Projektes steht die „externe Belästigung und Gewalt“. Die EU-OSHA spricht in diesem Zusammenhang von „third party violence“4, d. h. Belästigung und Gewalt, die von Dienstleistungsempfänger:innen ausgeht und die Unversehrtheit der Erwerbstätigen gefährdet. Im Rahmen des auftragsgegenständlichen Gutachtens sind durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer innerhalb von zwölf Monaten aufzuarbeiten: a.) wie die Begriffe „Belästigung am Arbeitsplatz“ und „Gewalt am Arbeitsplatz“ juristisch definiert werden und welche Formen jeweils zu unterscheiden sind, b.) wie diesbzgl. das Zusammenwirken von Prävention und Sanktion juristisch zu beschreiben ist c.) welche Beispiele aus der gegenwärtigen Rechtsprechung und der Rechtsanwendungspraxis (national, europäisch) verfügbar sind, und d.) welche Schlussfolgerungen für die Prävention sich hieraus ergeben.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Juristisches Gutachten zu Belästigung und Gewalt durch Dritte am Arbeitsplatz: Begriffe, Formen, Rechtsvorschriften und Rechtsprechung-Das BAuA-Forschungsprojekt „Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen: Wirksame Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze zum Schutz der Erwerbstätigen“1 greift den im Gesetz zur ILO-Übereinkunft 190 für eine Arbeitswelt ohne Belästigung und Gewalt2 artikulierten Handlungsbedarf auf. Das Projekt arbeitet den aktuellen Stand arbeitswissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse zu Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen (pDL3) auf, erweitert diesen und leitet Gestaltungsgrundsätze für die Prävention ab. Im Fokus des Projektes steht die „externe Belästigung und Gewalt“. Die EU-OSHA spricht in diesem Zusammenhang von „third party violence“4, d. h. Belästigung und Gewalt, die von Dienstleistungsempfänger:innen ausgeht und die Unversehrtheit der Erwerbstätigen gefährdet. Im Rahmen des auftragsgegenständlichen Gutachtens sind durch die Auftragnehmerin/ den Auftragnehmer innerhalb von zwölf Monaten aufzuarbeiten: a.) wie die Begriffe „Belästigung am Arbeitsplatz“ und „Gewalt am Arbeitsplatz“ juristisch definiert werden und welche Formen jeweils zu unterscheiden sind, b.) wie diesbzgl. das Zusammenwirken von Prävention und Sanktion juristisch zu beschreiben ist c.) welche Beispiele aus der gegenwärtigen Rechtsprechung und der Rechtsanwendungspraxis (national, europäisch) verfügbar sind, und d.) welche Schlussfolgerungen für die Prävention sich hieraus ergeben.

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01jq90q7mqprwtns0008hbzj5t