juristische Beratung EM und EMoG-Die Elektrifizierung von Fahrzeugen ist ein wesentlicher Hebel zur Erreichung der Klimaschutzziele. Daher sind nach wie vor Maßnahmen zur Unterstützung des Fahrzeughochlaufs notwendig. Insbesondere regulatorische sowie fiskalische Instrumente können hier einen erheblichen Beitrag leisten. Neben bestehenden Maßnahmen, wie beispielsweise dem Elektromobilitätsgesetz, sollten daher auch kontinuierlich weitere Maßnahmenpotentiale sowie themenspezifische Sachverhalte erarbeitet und rechtlich geprüft sowie bewertet werden. Der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in diesem Kontext ist hoch, da sich das regulatorische Umfeld dynamisch entwickelt auch zum Beispiel im Verhältnis zu europäischen Vorgaben. Es ist wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen, aber auch private Akteure ihre jeweiligen Vorhaben rechtssicher gestalten können. Ein maßgeblicher regulatorischer Anknüpfungspunkt ist in diesem Kontext das Elektromobilitätsgesetzes, welches seit Juni 2015 in Kraft ist und zunächst bis 31.12.2026 befristet ist. Ziel des EmoG ist es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen wird die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. In einer Rahmenvereinbarung, die bis zum 31.12.2025 gilt, soll eine juristische Beratung und Begleitung zur Unterstützung der NOW GmbH bei elektromobilitätsspezifischen Sachverhalten und Fragestellungen im Rahmen der Erarbeitung von Maßnahmen für den Fahrzeughochlauf sowie ggf. der Weiterentwicklung des EmoG abgebildet werden. Hierzu zählen insbesondere folgende rechtliche bzw. juristische Begleitungs-, Unterstützungs- und Prüfungstätigkeiten mit Fokus auf die Fahrzeugklassen M, N sowie die L-Klasse. Diese Nennung ist nicht abschließend, da sich ggf. im Rahmen der jeweiligen Themenkomplexe weitere Fragestellungen ergeben können
Kreis Minden-Lübbecke
Frist: 23. Mai 2025
NBank
Frist: 22. Mai 2025