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Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hier: wissenschaftliche sowie rechtliche Begleitung des Übergangs der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in die Kinder- und Jugendhilfe-Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) fordert eine inklusive Ausrichtung, die in der dritten Stufe die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung umfasst. Das Jugendamt Germersheim hat sich bereits 2022 mit der Schnittstellengestaltung hinsichtlich der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und SGB IX auseinandergesetzt. Es wurden Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialamt erarbeitet und verschiedene Instrumente erstellt. Zusätzlich wurde im Sommer 2023 eine Verfahrenslotsin eingestellt. Der nächste Schritt ist nun der Zuständigkeitsübergang der Eingliederungshilfe für junge Menschen vom Sozial- ins Jugendamt, begleitet durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Planung, Umsetzung und Ausgestaltung des Zuständigkeitsübergangs erfordert einen fachlich geleiteten Organisationsentwicklungsprozess. Dieser umfasst die Klärung von Organisations- und Verfahrensfragen, aber auch die Identifikation von Qualifizierungsbedarfen. Der Prozess muss flexibel sein und unter Einbindung aller relevanten Beteiligten auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Zur Sicherstellung eines erfolgreichen Projektverlaufs sind klare Kommunikations- und Abstimmungswege erforderlich. Vorgesehen für das vorliegende Projekt sind daher eine Auftaktveranstaltung, acht Jour fixes, vier Workshops, zwei Steuerungsgruppen sowie eine Abschlussveranstaltung. Der Dienstleister übernimmt die inhaltliche und organisatorische Planung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung der Veranstaltungen, einschließlich der Erstellung und Bereitstellung einer Niederschrift mit den Ergebnissen an die Beteiligten. Am Ende des Projekts sind die erarbeiteten Strukturelemente, Handlungsansätze und Instrumente vom Dienstleister in einem umfassenden Endbericht zusammenzufassen. Zusätzlich sind die während des Projekts erstellten Vorlagen und Tools vom Dienstleister so aufzubereiten, dass sie in laufende Prozesse integriert werden können. Der Dienstleister hat die Projektergebnisse abschließend im Jugendhilfeausschuss zu präsentieren. Rechtsfragen, die während des Prozesses auftreten, sind vom Dienstleister zu sammeln und systematisch zu bearbeiten. Bei Bedarf kann auch Rechtsexpertise durch eine geeignete Institution hinzugezogen werden.

Kreisverwaltung Germersheim

Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hier: wissenschaftliche sowie rechtliche Begleitung des Übergangs der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in die Kinder- und Jugendhilfe-Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) fordert eine inklusive Ausrichtung, die in der dritten Stufe die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderung umfasst. Das Jugendamt Germersheim hat sich bereits 2022 mit der Schnittstellengestaltung hinsichtlich der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII und SGB IX auseinandergesetzt. Es wurden Verfahren zur Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialamt erarbeitet und verschiedene Instrumente erstellt. Zusätzlich wurde im Sommer 2023 eine Verfahrenslotsin eingestellt. Der nächste Schritt ist nun der Zuständigkeitsübergang der Eingliederungshilfe für junge Menschen vom Sozial- ins Jugendamt, begleitet durch ein externes Dienstleistungsunternehmen. Die Planung, Umsetzung und Ausgestaltung des Zuständigkeitsübergangs erfordert einen fachlich geleiteten Organisationsentwicklungsprozess. Dieser umfasst die Klärung von Organisations- und Verfahrensfragen, aber auch die Identifikation von Qualifizierungsbedarfen. Der Prozess muss flexibel sein und unter Einbindung aller relevanten Beteiligten auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Zur Sicherstellung eines erfolgreichen Projektverlaufs sind klare Kommunikations- und Abstimmungswege erforderlich. Vorgesehen für das vorliegende Projekt sind daher eine Auftaktveranstaltung, acht Jour fixes, vier Workshops, zwei Steuerungsgruppen sowie eine Abschlussveranstaltung. Der Dienstleister übernimmt die inhaltliche und organisatorische Planung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung der Veranstaltungen, einschließlich der Erstellung und Bereitstellung einer Niederschrift mit den Ergebnissen an die Beteiligten. Am Ende des Projekts sind die erarbeiteten Strukturelemente, Handlungsansätze und Instrumente vom Dienstleister in einem umfassenden Endbericht zusammenzufassen. Zusätzlich sind die während des Projekts erstellten Vorlagen und Tools vom Dienstleister so aufzubereiten, dass sie in laufende Prozesse integriert werden können. Der Dienstleister hat die Projektergebnisse abschließend im Jugendhilfeausschuss zu präsentieren. Rechtsfragen, die während des Prozesses auftreten, sind vom Dienstleister zu sammeln und systematisch zu bearbeiten. Bei Bedarf kann auch Rechtsexpertise durch eine geeignete Institution hinzugezogen werden.

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01jqbps57catemtq27jnvj77d4

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