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TED-Bekanntmachung

Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK -Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für die NRW.BANK. Hierbei geht es einerseits um die Ausübung der Rollen "Agiler Coach" und "Scrum Master" als auch um die Unterstützung der intern besetzten Rollen der agilen Lieferorganisation. Die NRW.BANK wendet an verschiedenen Stellen agile Methoden und Praktiken an, um die Vorteile von Agilität bei ihrer Aufgabe als Förderbank zu nutzen. Zur weiteren Etablierung und Unterstützung der praktischen Anwendung sollen auch externe Agile Coaches und Scrum Master eingesetzt werden. Dies erfolgt vornehmlich in der neuen virtuellen agilen Lieferorganisation, darüber hinaus in agilen und hybriden Projekten sowie in der Linie. Die agile Lieferorganisation der NRW.BANK ist eine dauerhafte (daher: stehende) Struktur, in der Veränderungsvorhaben bearbeitet werden. Diese umfassen sowohl Themen, die bislang in Projekten umgesetzt wurden, als auch solche, die in der Linie entwickelt werden - etwa Produktentwicklungen. Die Lieferorganisation ist skaliert aufgebaut. Übergeordnete Change-Module sind stehende, virtuelle Einheiten, denen jeweils ein Themengebiet zugeordnet ist, in dem sämtliche Vorhaben gebündelt bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in darunterliegenden agilen Teams. Auf Ebene der Module kommen Rollen wie Chief Product Owner und Agile Coaches zum Einsatz, innerhalb der Teams Product Owner, Scrum Master, Developer sowie Experten. Beide Ebenen arbeiten mit Stakeholdern zusammen. Grundlage der agilen Lieferorganisation ist eine bankweite Priorisierung aller Veränderungsvorhaben. Die übergreifende Organisation der agilen Lieferorganisation erfolgt zentral über eine aufbauorganisatorisch verankerte Einheit. Je nach Art der Veränderungsvorhaben ist auch eine Bearbeitung in Form eines agilen oder hybriden Projekts möglich. Hier kommen die Rollen Product Owner/Projektleitung, Scrum Master und Developer zum Einsatz. Hybride Projekte kombinieren Methoden des klassischen und des agilen Projektmanagements. In der Linie wird mithilfe von Agile Coaches reflektiert, inwieweit agile Methoden und Praktiken situativ geeignete Optionen bieten. Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu acht Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Mai 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Mai 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 9.400 Personentage bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10.800 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare.

NRW.Bank

Rahmenvereinbarung Agilität in der NRW.BANK -Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Einsatz als Agiler Coach oder Scrum Master für die NRW.BANK. Hierbei geht es einerseits um die Ausübung der Rollen "Agiler Coach" und "Scrum Master" als auch um die Unterstützung der intern besetzten Rollen der agilen Lieferorganisation. Die NRW.BANK wendet an verschiedenen Stellen agile Methoden und Praktiken an, um die Vorteile von Agilität bei ihrer Aufgabe als Förderbank zu nutzen. Zur weiteren Etablierung und Unterstützung der praktischen Anwendung sollen auch externe Agile Coaches und Scrum Master eingesetzt werden. Dies erfolgt vornehmlich in der neuen virtuellen agilen Lieferorganisation, darüber hinaus in agilen und hybriden Projekten sowie in der Linie. Die agile Lieferorganisation der NRW.BANK ist eine dauerhafte (daher: stehende) Struktur, in der Veränderungsvorhaben bearbeitet werden. Diese umfassen sowohl Themen, die bislang in Projekten umgesetzt wurden, als auch solche, die in der Linie entwickelt werden - etwa Produktentwicklungen. Die Lieferorganisation ist skaliert aufgebaut. Übergeordnete Change-Module sind stehende, virtuelle Einheiten, denen jeweils ein Themengebiet zugeordnet ist, in dem sämtliche Vorhaben gebündelt bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt in darunterliegenden agilen Teams. Auf Ebene der Module kommen Rollen wie Chief Product Owner und Agile Coaches zum Einsatz, innerhalb der Teams Product Owner, Scrum Master, Developer sowie Experten. Beide Ebenen arbeiten mit Stakeholdern zusammen. Grundlage der agilen Lieferorganisation ist eine bankweite Priorisierung aller Veränderungsvorhaben. Die übergreifende Organisation der agilen Lieferorganisation erfolgt zentral über eine aufbauorganisatorisch verankerte Einheit. Je nach Art der Veränderungsvorhaben ist auch eine Bearbeitung in Form eines agilen oder hybriden Projekts möglich. Hier kommen die Rollen Product Owner/Projektleitung, Scrum Master und Developer zum Einsatz. Hybride Projekte kombinieren Methoden des klassischen und des agilen Projektmanagements. In der Linie wird mithilfe von Agile Coaches reflektiert, inwieweit agile Methoden und Praktiken situativ geeignete Optionen bieten. Die Rahmenvereinbarung wird mit bis zu acht Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels eines erneuten Vergabeverfahrens zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Rahmenvereinbarung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31. Mai 2027. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 31. Mai 2029. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 9.400 Personentage bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 10.800 Personentagen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der NRW.BANK an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare.

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01jqp42vdhncmd7nwc4dyzv5zj