Sachverständigenprüfungen der sicherheitstechnischen Anlagen in kreiseigenen Liegenschaften - Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen - Brandmelde-, Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen sowie Sicherheitsbeleuchtung - in verschiedenen kreiseigenen Liegenschaften zu vergeben. Sachverständigenprüfungen an sicherheitstechnischen Anlagen sind alle 3 Jahre erforderlich. Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen. Die Aufteilung in Teillose ist hier entsprechend der Verteilung der Liegenschaften erfolgt: Los 1 - östliches Havelland, Los 2 - westliches Havelland.
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