Bereitstellung, Pflege und Aktualisierung einer Datenschutzmanagementsoftware für die AOK NordWest -Die gkvi beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung einer Datenschutzmanagement-Software (DSMS- Software) sowie weiterer Leistungsbestandteile (vgl. nachfolgend sowie Preisblatt und Fragenkatalog). Das Vergabeverfahren wird durch die gkvi sowohl rechtlich als auch technisch betreut. Ein Vertragsabschluss zur gegenwärtigen Ausschreibung findet zwischen der gkvi und dem Bieter statt, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Endnutzer der Lösung ist die AOK NordWest. Die gkv informatik behält sich optional vor, Leistungen (ins Lizenzen und Dienstleistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft) für ihre weiteren Gesellschafter (AOK Rheinland/Hamburg und AOK Nordost) und/oder andere AOKs und sich selbst zu beziehen, soweit dies rechtlich (ins vergaberechtlich und nach dem Gesellschaftsvertrag der gkv informatik) zulässig ist. Es erfolgt keine Aufteilung in Lose. Angebote können somit ausschließlich auf die Gesamtleistung abgegeben werden. Die Software kann als SaaS-Lösung oder On-Premise bereitgestellt werden. Die Auftraggeberin und ihre Kundin bevorzugen eine Bereitstellung als SaaS-Lösung, soweit dies vom Anbieter angeboten wird und datenschutzrechtlich möglich ist. Andernfalls kann die Bereitstellung auch auf einem durch die Auftraggeberin 6 bereitgestellten und intern gehosteten Windows-Server erfolgen. Platziert wird das System im Rechenzentrum des Providers der Auftraggeberin. Dem Auftragnehmer wird über einen Support-Zugang und zum Zwecke der Installation und Wartung Zugriff auf das System gewährt. Es wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Dabei kommt im Falle von On Premise Software ein EVB- IT Systemvertrag und im Falle von SaaS ein EVB-IT Cloudvertrag zum Tragen. Der Vertrag kann optional dreimal durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden (insgesamt auf max. 48 Monate). Die Auftraggeberin informiert den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweils gültigen Vertragslaufzeit in textform (per Brief, Fax, E-Mail) über die Verlängerung der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet, sofern nicht vorab von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
FMS Wertmanagement
Frist: 02. Mai 2025
Conciliamus GmbH
Frist: 16. Mai 2025
Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung
Frist: 15. Mai 2025
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg
Frist: 30. April 2025