Einzelsupervision für Berater, Beraterinnen und Leitung-Zielgruppe der Einzel-Supervision sind die einzelnen Berater und Beraterinnen der Sozialberatung der Berliner Justiz sowie die Leitung, die ebenfalls Beratungsaufgaben wahrnimmt. Es soll ein Pool von verschiedenen Supervisoren und Supervisorinnen gebildet werden, die für einzelne Berater/Beraterinnen sowie die Leitung für die Durchführung von Einzel-Supervision zur Verfügung stehen. Pro Berater/Beraterin sind pro Kalenderjahr 2026 und 2027 max. 7,5 Zeitstunden Einzel-Supervisionssitzungen zu arbeitsbezogenen Beratungsfällen oder rollen-/aufgabenspezifischen Themen durchzuführen. Für die Leitung stehen 12 Zeitstunden pro Jahr zur Verfügung. Für den Zeitraum 01.06.-31.12.2025 gilt ein anteiliger Bedarf von max. 4 Zeitstunden für jedes Teammitglied bzw. max. 6 Zeitstunden für die Leitung.