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Planungsleistungen Dorferneuerung Dorfregion Knesebeck-Leistung: Planungsleistungen In der Umsetzungsphase sollen durch die Umsetzungsbegleitung vor allem Projektideen weiterentwickelt und Projekt konkretisiert werden, um nach Maßgabe des Leitbildes die gesteckten Entwicklungsziele zu erreichen. Zu den Aufgaben des Umsetzungsbegleitung zählen dem Grunde nach den Aktivitäten, die zur effektiven und gezielten Umsetzung der Entwicklungsziele für die Dorfregion gemäß dem Dorfentwicklungsplan beitragen. Im Anforderungsprofil Umsetzungsbegleitung sind die Leistungen beschrieben, die für die Umsetzung des DE-Planes erforderlichen sind. Es können zusätzliche weitere Leistungen von der Umsetzungsbegleitung angeboten werden, deren Förderfähigkeit im Einzelfall vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber und der Bewilligungsbehörde abzustimmen sind. Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung sind nicht förderfähig: • Arbeiten zur Objektplanung, die im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) den Leistungsphasen 3 – 9 zuzurechnen sind; • Arbeiten, die direkt in kommunaler Zuständigkeit zu erbringen wären, aber im Auftragswege an das Planungsbüro vergeben werden sollen. Die Objektplanung im Sinne der HOAI bei privatenBitte beachten Sie das Leistungsverzeichnis für sonstige umfangreiche Angaben.

Landkreis Gifhorn

Planungsleistungen Dorferneuerung Dorfregion Knesebeck-Leistung: Planungsleistungen In der Umsetzungsphase sollen durch die Umsetzungsbegleitung vor allem Projektideen weiterentwickelt und Projekt konkretisiert werden, um nach Maßgabe des Leitbildes die gesteckten Entwicklungsziele zu erreichen. Zu den Aufgaben des Umsetzungsbegleitung zählen dem Grunde nach den Aktivitäten, die zur effektiven und gezielten Umsetzung der Entwicklungsziele für die Dorfregion gemäß dem Dorfentwicklungsplan beitragen. Im Anforderungsprofil Umsetzungsbegleitung sind die Leistungen beschrieben, die für die Umsetzung des DE-Planes erforderlichen sind. Es können zusätzliche weitere Leistungen von der Umsetzungsbegleitung angeboten werden, deren Förderfähigkeit im Einzelfall vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber und der Bewilligungsbehörde abzustimmen sind. Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung sind nicht förderfähig: • Arbeiten zur Objektplanung, die im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) den Leistungsphasen 3 – 9 zuzurechnen sind; • Arbeiten, die direkt in kommunaler Zuständigkeit zu erbringen wären, aber im Auftragswege an das Planungsbüro vergeben werden sollen. Die Objektplanung im Sinne der HOAI bei privatenBitte beachten Sie das Leistungsverzeichnis für sonstige umfangreiche Angaben.

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01js1hj7d57422w2jchmxnng93