Unterstützungsleistungen Anträge Konzerne und gesellschaftsrechtliche Sonderformen Corona Wirtschaftshilfen-Die IHK für München und Oberbayern ist in Bayern zuständig für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge, den Erlass der Bescheide und der Auszahlung sowie der Schluss- und Endabrechnungen der Programme im Rahmen der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. Für die Begutachtung der Anträge bei Konzernen und gesellschaftsrechtlichen Sonderformen der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen benötigt die IHK Unterstützungsleistungen. Hierfür sucht die IHK ab dem 15.06.2025 einen Dienstleister. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 30.06.2026 und beinhaltet zwei Optionen auf Verlängerung von jeweils 3 Monaten..
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