Gemeinde Oberneukirchen - Vergabe Breitband Beschreibung: Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in dem mit Abschluss des Auswahlverfahrens feststehenden Erschließungsgebiet. Nach dem Auf- bzw. Ausbau sind in den Erschließungsgebieten allen Adressen bzw. Endnutzern zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) zu gewährleisten. Hierfür sind erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Wird die Gestattungserklärung durch den Grundstückseigentümer nicht erteilt, ist die Zielbandbreite erreicht, wenn der Anschluss mit einem Leerrohr vorbereitet ist ("homes passed"). Gleiches gilt, wenn ein Grundstückseigentümer bzw. Endnutzer noch nicht ermittelt werden kann (z.B. Neubaugebiete, Baulücken, etc.). Auf das Materialkonzept wird verwiesen.
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