Bescheidprüfung im Rahmen der Grundsteuererklärung mit folgenden Aufgaben in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Hessen,Thüringen, Hamburg, Bremen, Baden Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein in einem Umfang von voraussichtlich ca. 2.300 Bescheiden. Insbesondere sind hierzu folgende Tätigkeiten zu erbringen. Prüfung von Grundlagen- und Messbescheiden dahingehend, ob ein Bescheid über den Grundsteuerwert einen Fehler (z.B. zusätzliche Flurstücke des Bundes, größere Flurstücksflächen als erklärt, keine Befreiung, Nutzungsart) aufweist: • Abgleich Summen u. Flurstücke mit abgegebener Grundsteuererklärung (z.B. zusätzliche Flurstücke, Flächengröße, Annahme abweichende Nutzung durch das Finanzamt), • bei Bedarf: Abstimmung mit DEGES, • bei Bedarf: Einspruch inkl. individueller Begründung, • bei Bedarf Abstimmung mit Finanzämtern • Bereitstellung der geprüften Bescheide in Listenform für DEGES
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