Erstellung des ersten Evaluationsberichtes des GKV Bündnisses für Gesundheit nach § 20a Absatz 6 SGB V-Die Umsetzung des zu vergebenden Auftrages erfordert die im Folgenden aufgeführten Leistungen. Alle Aufgaben sind unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung skizzierten Hinweise zum Inhalt und Methodik (vgl. Kapitel 3), zur Erstellung des Gesamtberichts (vgl. Kapitel 4) und zum angestrebten Zeitplan (vgl. Kapitel 6) umzusetzen. Im Rahmen der Erstellung des ersten Evaluationsberichts nach § 20a Absatz 6 SGB V fallen die folgenden Leistungen mit direktem Bezug zum Evaluationsbericht beim Auftragnehmer an: • Erstellung und Abstimmung des Feinkonzepts inklusive Instrumentenentwicklung • Datenerhebung, -aufbereitung, -zusammenführung und - auswertung • Erstellung und Abstimmung des Evaluationsberichts
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