Rahmenvertrag AML-Compliance. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC /KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen /bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen- den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden
NBank
Frist: 27. Mai 2025
NOW GmbH
Frist: 14. April 2025
Deutsche Bundesbank
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH