Winter- und Streudienstleistung an den Liegenschaften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an verschiedenen Standorten bundesweit während der Wintersaison (jeweils im Zeitraum 01. Oktober bis 30. April) gemäß der jeweils gültigen Verordnung (Ortssatzung) über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen (Lagepläne) bzw. der sonstigen Angaben. Im Auftragsfall finden die aktuell gültigen Verordnungen/Ortssatzungen der u. g. Standorte Anwendung. Die Leistung ist in 5 Lose regional aufgeteilt: Los 1: Nord (Niedersachsen und Hessen) Los 2: West (Nordrheinwestfalen und Rheinland-Pfalz) Los 3: Südwest (Baden- Württemberg und Bayern-West) Los 4: Südost (Bayern-Mitte und -Ost) Los 5: Ost (Sachsen)
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