Ad-hoc-Expertisen EU-Kreislaufwirtschaftsrecht Ausgestaltung Mitgliedstaaten Kurzstudien Deutschland
REFOPLAN-Vorhaben „Rahmenvereinbarung „Ad-hoc-Expertisen zur Ausgestaltung von EU-Kreislaufwirtschaftsrecht in anderen Mitgliedstaaten““ Der Zweck der Maßnahme besteht darin, durch die Erstellung von Kurzstudien die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu untersuchen und als direkten Input für Deutschland zu nutzen. Die Maßnahme soll flexibel auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts reagieren, indem der Umfang der einzelnen Kurzstudien je nach Bedarf anpassbar ist. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Argumentation zur Durchsetzung neuer Ideen zur rechtlichen Ausgestaltung und Fortentwicklung zentraler Elemente des EU-Kreislaufwirtschaftsrechts anhand best-practise-Beispielen der Ausgestaltung unionsrechtlicher Spielräume. Juristische Expertise mit der erforderlichen besonderen fachlichen Expertise dient dem Interesse der Rechtssicherheit. Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen: - Unterstützung des BMUKN durch die kurzfristige Erstellung von Kurzstudien über die Umsetzung des EU-Rechts in anderen Mitgliedstaaten und wissenschaftlichen Analysen zur nationalen Ausgestaltung von zentralen Fragestellungen und Herausforderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts in EU-Mitgliedstaaten, - Analyse und Bewertung verschiedener ausgewählter interdisziplinärer Aspekte mit Einfluss auf die Kreislaufwirtschaft in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. wirtschaftliche Faktoren, territoriale Rahmenbedingungen, Stoffströme und Behandlungskapazitäten sowie institutionelle und politische Strukturen. - barrierefreier Abschlussbericht bestehend aus den erarbeiteten Kurzstudien (es gelten die ABFE des BMUKN).