AMDL Knotenpunkt Sozialcoaching Integration SGB II SGB III SGB VIII
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AMDL Knotenpunkt-Das übergeordnete Ziel der Maßnahme ist die Verfolgung des Förderziels "Herstellung der Prozessfähigkeit". Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen. Ziel der Maßnahme ist es, durch Netzwerkarbeit mit den unterschiedlichen Institutionen und Trägern, Förderziele abzustimmen und damit Personen in das Fördersystem zu integrieren, welche sich derartigen Angeboten aufgrund von Überforderungsgefühlen entziehen. Vorrangig sollen sich die Teilnehmenden auf Angebote in räumlicher Nähe konzentrieren. Weitere Ziele sind die Stärkung der lebenspraktischen Kompetenzen, die Stabilisierung des sozialen Umfelds und der sozialen Lebensbedingungen. Dazu werden bestehende Fördermöglichkeiten durch ein Sozialcoaching ergänzt. Zudem sollen ambulante erzieherische Hilfen der Jugendhilfe mit den Förderinstrumenten des SGB III verknüpft werden. Durch den Sozialcoach erfolgt die Zielbestimmung der Förderung innerhalb von Clearinggesprächen, bei denen auch der Fallmanager hinzugezogen wird. Fallbezogen sollen auch Vertreter der Jugendhilfe einbezogen werden. Die Personenzielgruppe ist in der Regel mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, die einen Einstieg in Ausbildung oder Berufstätigkeit erschweren oder verhindern. Der Zielgruppe fehlt es des Öfteren an hinreichender Kompetenz, die Gestaltung des Alltages, die Haushaltsführung oder die notwendigen Behördengänge zu organisieren und die Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Häufig werden die zu behandelnden Felder von weiteren Problematiken wie physischen oder psychischen Einschränkungen sowie Schulden oder teilweise auch Sucht. Notwendig ist daher eine intensive Unterstützung, welche über die üblichen Möglichkeiten des Fallmanagements hinaus geht. Die Zielgruppe soll und darf nicht sich selbst überlassen werden. Ebenso ist die Verknüpfung, Nutzung und Koordinierung der Angebote aus dem Rechtskreis SGB II und SGB VIII notwendig, die Unterstützung des Sozialcoachs stellt dies in unterstützender Form sicher. Zudem ist auch die Notwendigkeit gegeben, dass der Träger die Unterstützung des Fallmanagements bei komplexen Sachverhalten aufsuchend durchführt. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters.
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