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Erhalten Sie alle Dokumente zu "Arbeitnehmerüberlassung für die Unterstützung im Fachgebiet "Umwelttechnische Berufe":Gegenstand des Auftrags ist die Überlassung eines Leiharbeitnehmers nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch einen Verleiher an den Entleiher. Der Bieter muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG sein und diese mit Abgabe des Angebotes nachweisen. Der Leiharbeitnehmer wird beim Auftraggeber tätig und unterliegt dessen Weisungsrecht. Umfang der Leistung: In der Abteilung 5 "Wasserwirtschaft, Gewässerschutz" ist für den Fachbereich 58 am Dienstort Duisburg eine Stelle (Vollzeit - 39,83 Stunden pro Woche) zeitnah befristet für 12 Monate für die Unterstützung im Fachgebiet 58.3 Umwelttechnische Berufe zu besetzen. Der Auftraggeber behält sich im Bedarfsfall vor, den Vertrag einmalig um einen Monat zu verlängern. Dies wird dem Auftragnehmer rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, mitgeteilt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt demnach 13 Monate. Die Tätigkeitsschwerpunkte entsprechen einer Vergütung in Anlehnung an die Entgeltgruppe EG 11 (der Entgeltordnung zum TV-L). Erfüllungsort: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort: Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers ist ausschließlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auszuüben. Ein Einsatz im Homeoffice ist ausgeschlossen. Außentermine im Rahmen der übertragenen Leistungen sind hiervon unberührt und bei Bedarf wahrzunehmen." von Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW.