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Arbeitsmedizinische Betreuung der Landesbediensteten im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Rahmenvereinbarung, Laufzeit 2026-2031-Umsetzung der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 iVm ArbmedVV im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit 2011 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Unternehmen, wobei der Betreuungsumfang auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird. Sie unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, wobei für kleinere Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Sonderregelungen gelten. Die Vorschrift zielt auf eine bedarfsorientierte, flexible und transparente Betreuung ab, die den individuellen Anforderungen der Betriebe entspricht. In Verbindung mit der ArbmedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt sie auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, wobei die Grundbetreuung kollektive Beratungen umfasst, während individuelle Vorsorgeuntersuchungen zur betriebsspezifischen Betreuung gehören. Die DGUV Vorschrift 2 wurde kürzlich überarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2025 in einer aktualisierten Version in Kraft treten, um die betriebliche Betreuung weiter zu verbessern. ca. 24.000 Bedienstete ca. 850 Dienststellen
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