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Auftragsstudie zur Dekarbonisierung des Gebäudebereichs-Im Gebäudesektor zeichnet sich bis 2030 schon jetzt eine kumulierte Verfehlung des im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Emissionsreduktionsziels um 100 Millionen Tonnen CO2 ab. "Um das 2030-Ziel zu erreichen, wäre im Vergleich zum Trend der vorangegangenen 10 Jahre ausgehend von der Trendlinie ab dem Jahr 2024 eine 6,5-fach so hohe Minderungsrate von 8,3 Mt CO2-Äq. pro Jahr notwendig". Zum derzeitigen Stand stellt zudem weder der europäische noch der nationale Rechtsrahmen die Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaziele im Gebäudesektor sicher. Bei sektorübergreifender Betrachtung über den Gebäudesektor des KSG hinaus, d.h. bei einer Bilanzierung der Treibhausgasemissionen, welche aus Herstellung, Bau, Sanierung sowie aus Nutzung und Betrieb von Gebäuden einschließlich vor- und nachgelagerter Prozesse resultieren, sind dem Gebäudebereich sogar etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands zuzurechnen. Für die Transformation zur Klimaneutralität kommen daher (neben der Dekarbonisierung der Betriebsphase von Gebäuden) einer CO2-armen Sanierung und Errichtung sowie CO2-armen Baumaterialien erhebliche Bedeutung zu. Der größte Hebel zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors liegt aufgrund der Baualtersstruktur und geringer Neubautätigkeit im Gebäudebestand und dabei insbesondere in der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und dem Wechsel zu klimaneutraler Haustechnik. Das Vorhaben soll daher einen Beitrag zu der Fragestellung leisten, wie und mit welchen politischen Instrumenten die Dekarbonisierung des Gebäudebestands in Deutschland beschleunigt und gesamtwirtschaftlich kosteneffizient erreicht werden kann. Dazu soll in einem ersten Arbeitspaket insbesondere das Zusammenspiel zwischen Sanierungstiefe (= energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle), dem Wechsel zu klimafreundlichen Beheizungstechnologien und dessen Implikationen für die Emissionsreduktion untersucht werden. In einem zweiten Arbeitspaket sollen die Auswirkungen des Zusammenspiels auf das Energiesystem analysiert werden. Schließlich sollen in einem dritten Arbeitspaket basierend auf den ersten beiden Arbeitspaketen mögliche Hürden in der Umsetzung und Lösungsansätze für die Beschleunigung der Dekarbonisierung des Gebäudebestands diskutiert werden. Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Arbeiten sollen möglichst zeitnah, spätestens Ende November aufgenommen werden. Grundsätzlich sollen alle Arbeitspakete innerhalb von insgesamt drei Seite 1/2 Monaten bearbeitet werden. In Absprache mit dem Auftraggeber kann davon abweichend auch zunächst ein Fokus auf AP1 und AP2 gelegt werden. Die Ergebnisse zu AP3 sind in diesem Fall nach spätestens vier Monaten vorzulegen.
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