Ausbau AMPEL 2027ff Verfügbarkeits- und Performancemanagement KONSENS Hessen
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Dienstleistungen für Datenauswertungen und -analysen im Rahmen eines Verfügbarkeitsmanagements nach ITIL (Datenauswer... Im Rahmen des Vorhabens KONSENS (Koordinierte Neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) ist Hessen als auftragnehmendes Land für das Thema Release- und Einsatzmanagement (REM) zuständig, u.a. auch für das Verfügbarkeits- und Performancemanagement KONSENS (VPMK). Zu diesem Zwecke wird von der HZD die sogenannte AMPEL (Austauschplattform für Monitoring- und Performancedaten der Länder) entwickelt, betrieben und über das Verbindungsnetz des Bundes (NdB-VN) allen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Die AMPEL befindet sich seit 2020 im Produktivbetrieb und hat mit einer Beteiligung von >13 Bundesländern mittlerweile eine hohe Akzeptanz erreicht. In 2027 ff. soll die AMPEL deshalb hinsichtlich ihrer Analysemöglichkeiten deutlich ausgebaut werden. Schwerpunktmäßig sind neben länderübergreifenden Analysen auch erstmalig prozessübergreifende Auswertungen für das zielgenaue Erkennen von länder- und prozessübergreifenden Problemlagen vorgesehen. Für die geplanten, umfangreichen Ausbauarbeiten der AMPEL in den Jahren 2027 ff sowie für den laufenden Betrieb und Support ist die Unterstützung durch einen externen Spezialisten erforderlich, der die Erweiterungen technisch-konzeptionell begleitet und bei der Umsetzung und im Betrieb operativ mitwirkt. Menge und Umfang: Laufzeit: Voraussichtlich vom 01.05.2027 bis 30.04.2029 (zzgl. einer Verlängerungsoption um 1 Jahr). Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr. Er endet spätestens zum 30.04.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Leistungsumfang: 2500 Personenstunden (geplant in 25 Wochenstunden über die 2- jährige Vertragslaufzeit (50 Wochen/Jahr)) maximal; es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ort der Leistung: Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung der Leistungen grundsätzlich in der Wahl des Leistungsorts frei. Im Falle von Anwesenheitspflicht gilt grundsätzlich der Standort der HZD in Wiesbaden als Leistungsort.
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