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B 288, VKE D171, Krefeld - Machbarkeitsstudie für den Ersatzneubau der Krefeld- Uerdinger Rheinbrücke Beschreibung: Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A59 und A3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A57. Insgesamt besteht das Gesamtbauwerk aus 4 Teilbauwerken mit einer Gesamtlänge von ca. 889,68 m. Die Pylone erheben sich ca. 32,00 m über die Fahrbahn, die Fahrbahnbreite beträgt 11,00 m, beidseitig sind 2,15 m breite Rad- /Gehwege angelegt. Im Zuge der Nachrechnung des Bestandsbauwerkes der Krefeld- Uerdinger Rheinbrücke wurde festgestellt, dass das Bauwerk so starke Schäden aufweist, dass es nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer hat und dringend ersetzt werden muss. Mit einer sich aus der Nachrechnungsrichtlinie ergebenden Restnutzungsdauer für den motorisierten Straßenverkehr bis 2035 ist ein Ersatzneubau für die alte Rheinbrücke schnellstmöglich erforderlich. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke in der Maßnahme Nr. 259 enthalten, die den 4-streifiger Ausbau der B288 zur A524 als neues Vorhaben mit Planungsrecht beinhaltet. Aufgrund der hohen Dringlichkeit eines Ersatzneubaus der Rheinbrücke wurde dieser aus der oben genannten Maßnahme herausgelöst und soll unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen aus dem Verkehrswegeplan (Möglichkeit zum vierstreifigen Ausbau) prioritär geplant und realisiert werden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ist zu untersuchen, unter welchen Randbedingungen diese Baumaßnahme realisiert werden kann und es sind Vorgaben für die nächsten Planungsstufen abzuleiten. Der Ersatzneubau ist nördlich der denkmalgeschützten Brücke zu planen. Sowohl die denkmalgeschützte Strombrücke als auch die linksrheinische Vorlandbrücke können bei dieser Variante erhalten bleiben. Auf der rechtsrheinischen Seite könnte, je nachdem wie der Anschluss zu der bestehenden Strecke der B288 erfolgt, ein Teilrückbau der Vorlandbrücke erforderlich sein. Zudem bleiben alle möglichen sinnvollen Varianten für einen späteren vierstreifigen Ausbau mit und ohne Berücksichtigung des Denkmalschutzes weiterhin offen. Die die Planung beeinflussenden, angrenzenden Bereiche sind sowohl für den Endzustand als auch für die Bauzustände zu berücksichtigen.

Angebotsfrist:09. Mai 2025
Auftraggeber:DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Ausführungsort:Berlin
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B 288, VKE D171, Krefeld - Machbarkeitsstudie für den Ersatzneubau der Krefeld- Uerdinger Rheinbrücke Beschreibung: Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15%. Rechtsrheinisch schließt die B288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A59 und A3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A57. Insgesamt besteht das Gesamtbauwerk aus 4 Teilbauwerken mit einer Gesamtlänge von ca. 889,68 m. Die Pylone erheben sich ca. 32,00 m über die Fahrbahn, die Fahrbahnbreite beträgt 11,00 m, beidseitig sind 2,15 m breite Rad- /Gehwege angelegt. Im Zuge der Nachrechnung des Bestandsbauwerkes der Krefeld- Uerdinger Rheinbrücke wurde festgestellt, dass das Bauwerk so starke Schäden aufweist, dass es nur noch eine begrenzte Restnutzungsdauer hat und dringend ersetzt werden muss. Mit einer sich aus der Nachrechnungsrichtlinie ergebenden Restnutzungsdauer für den motorisierten Straßenverkehr bis 2035 ist ein Ersatzneubau für die alte Rheinbrücke schnellstmöglich erforderlich. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke in der Maßnahme Nr. 259 enthalten, die den 4-streifiger Ausbau der B288 zur A524 als neues Vorhaben mit Planungsrecht beinhaltet. Aufgrund der hohen Dringlichkeit eines Ersatzneubaus der Rheinbrücke wurde dieser aus der oben genannten Maßnahme herausgelöst und soll unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen aus dem Verkehrswegeplan (Möglichkeit zum vierstreifigen Ausbau) prioritär geplant und realisiert werden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ist zu untersuchen, unter welchen Randbedingungen diese Baumaßnahme realisiert werden kann und es sind Vorgaben für die nächsten Planungsstufen abzuleiten. Der Ersatzneubau ist nördlich der denkmalgeschützten Brücke zu planen. Sowohl die denkmalgeschützte Strombrücke als auch die linksrheinische Vorlandbrücke können bei dieser Variante erhalten bleiben. Auf der rechtsrheinischen Seite könnte, je nachdem wie der Anschluss zu der bestehenden Strecke der B288 erfolgt, ein Teilrückbau der Vorlandbrücke erforderlich sein. Zudem bleiben alle möglichen sinnvollen Varianten für einen späteren vierstreifigen Ausbau mit und ohne Berücksichtigung des Denkmalschutzes weiterhin offen. Die die Planung beeinflussenden, angrenzenden Bereiche sind sowohl für den Endzustand als auch für die Bauzustände zu berücksichtigen.

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  • Veröffentlicht:04 Apr. 2025
  • Abgabeschluss:09 Mai 2025(abgelaufen)

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