Bauherrenunterstützung Grunderwerb Ermittlung Betroffene Einholung Bauerlaubnisse Verhandlung Entschädigungen Kaufverträge
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B4, VKE 5921, Bauherrenunterstützung Grunderwerb - Während des Ausführungszeitraumes sind durch den Auftragnehmer Eigentümer, Pächter und sonstige Betroffene zu ermitteln und diese ggf. über das Bauvorhaben zu informieren. Es sind Bauerlaubnisse einzuholen, Entschädigungen zu ermitteln, mit den Betroffenen Entschädigungsverhandlungen zu führen sowie Nutzungsvereinbarungen, Dienstbarkeitsverträge und Kaufverträge vorzubereiten. Diverse weitere mit dem Grunderwerb verbundene Leistungen (z.B. Recherchen, Schadensermittlungen oder Anschreiben zu bestimmten Spezialthemen wie Lärmmonitoring) sind in der beiliegenden Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben
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