Bau.Land.Leben Rahmenvertrag Rechtsplan-In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 6 Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Mithilfe dieser wird ein Expertenpool gebildet, über den Kreise, Kommunen sowie deren jeweilige Tochter- und Enkelgesellschaften sowie sonstige Beteiligungen, das Land Nordrhein-Westfalen, die Landestöchter und -enkel in NRW ohne ein eigenes Vergabeverfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie eine Plattform bietet, damit Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Rahmenvertragspartner beauftragen können. Eine weitgehende Automatisierung dieses Vorgangs wird angestrebt. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kreise und Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften sowie die Landestöchter und - enkel in NRW sein. Der Rahmenvertrag wird auf vier Jahre abgeschlossen.
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