Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Baumkontrolle in den Jahren 2025 bis 2029 im Stadtgebiet Leverkusen, Kontrolle von Bäumen / Baumgruppen - Dabei ist jeder Baum einzeln und von allen Seiten aus im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich visuell zu kontrollieren. Die Vorgehensweise ist dabei nach der FLL-BKR, Pkt. 5.3 auszurichten. Die Erfassung der Schadkriterien richtet sich ebenfalls nach Pkt. 5.3.2.1. der FLL- BKR. Verdächtige Umstände resp. Schadkriterien sind in den Bereichen Krone, Stamm, Wurzel sowie Veränderungen im Baumumfeld detailliert zu erfassen und zu dokumentieren. Als weiteres Regelkontroll-Intervall sind vom AG 15 Monate vorgegeben."

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