Beauftragung mit der Durchführung der Eingliederungsmaßnahme: "Förderung schwer zu erreichender junger Menschen" auf der Grundlage von § 16h Absatz 1 und Absatz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" Umfang der Leistung Während der Maßnahmelaufzeit ist ein Gesamtkontingent an Beratungsstunden bereit zu stellen. Insgesamt sind 4.932 Beratungsstunden für die Maßnahme anzubieten. Für den Baustein I "Kontaktaufnahme" sind 6 Plätze vorgesehen, davon entfallen 5 Plätze auf das Fallmanagement Jugend und 1 Platz für die Schulsozialarbeit. Für den Baustein II "aufsuchende Sozialarbeit und Coaching" sind 18 Plätze vorgesehen, davon entfallen 15 Plätze auf das Fallmanagement Jugend und 3 Plätze für die Schulsozial-arbeit Für den Baustein III "Übergangsmanagement und Nachbetreuung" sind 2 Plätze für das Fallmanagement Jugend vorgesehen. Der Auftraggeber strebt die zeitnahe Nachbesetzung freigewordener Teilnehmerplätze bis zur maximalen Teilnehmeranzahl an. Der zeitliche Umfang der Leistung umfasst: Baustein I (1 Monat) Kontaktaufnahme Der zeitliche Umfang beträgt in der Regel max. 3,5 Zeitstunden pro Teilnehmenden pro Woche. Für die Schulsozialarbeit sind dies 15,25 Stunden pro Monat und für die KommAV 76,75 Stunden pro Monat. Das bedeutet, pro Monat sind für Baustein I ca. 92 Zeitstunden und pro Jahr insgesamt 1.092 Zeitstunden vorgesehen. Baustein II (2 Monate) Aufsuchende Sozialarbeit, Coaching Der zeitliche Umfang beträgt in der Regel max. 4 Zeitstunden pro Teilnehmenden pro Woche. Für die Schulsozialarbeit sind dies 52 Stunden pro Monat und für die KommAV 260 Stunden pro Monat. Das bedeutet, pro Monat sind für Baustein II ca. 312 Zeitstunden und pro Jahr insgesamt 3.744 Zeitstunden vorgesehen. Baustein III (6 Monate) Übergangsmanagement und Nachbetreuung Der zeitliche Umfang beträgt in der Regel max. 4 Zeitstunden pro Teilnehmenden pro Monat. Das bedeutet, pro Monat sind für Baustein III ca. 8 Zeitstunden und pro Jahr insgesamt 96 Zeitstunden vorgesehen. Da für alle 3 Bausteine ein Gesamtstundenkontingent von 4.932 Zeitstunden zur Verfügung gestellt wird, ist es möglich, innerhalb der verschiedenen Bausteine das Unterstützungsangebot (Coachingstunden), je nach Bedarf nach Bausteinen und zwischen Schulsozialarbeit und KommAV zu variieren. Das Gesamtkontingent der vorgesehenen Beratungseinheiten darf dabei nicht überschritten werden. Dauer der Leistung Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2026. Es besteht eine Option zur Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 01.08.2026 - 31.07.2027. Für die Option erhält der Auftragnehmer eine Inflationsausgleich in Höhe von 2,5 %. Die Entscheidung über die Ausübung des Gestaltungsrechtes der Vertragsverlängerung (Option) wird vom Auftraggeber getroffen und steht nur diesem zu.
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