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Beauftragung von externen Sicherheitsdienstleistungen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne München und S-Bahn Bereich sowie ohne Landsberg am Lech) - Prozessbeteiligte, Mitarbeiter der Justiz, Besucher und sonstige Befugte sollen sich in Gerichtsgebäuden gefahrlos aufhalten können. Aus diesem Grund muss regelmäßig vor Zutritt in ein Gerichtsgebäude eine gründliche Kontrolle nach gefährlichen Gegenständen – insbesondere nach Waffen – erfolgen. Neben dem Personal aus dem Justizwachtmeisterbereich sollen hierfür auch private Sicherheitsunternehmen tätig werden. Die objektive und auch subjektive Sicherheit in den Gerichten setzt die Anwesenheit von Sicherheitskräften voraus. Eingangskontrollen mit Durchsuchungen finden indes lediglich für die Dauer der Gerichtsverhandlungen statt. Außerhalb dieser Zeiten sollten bei Bedarf Sicherheitskräfte kurzfristig zur Verfügung stehen.
Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Frist: 29. Oktober 2025