Landkreis Gifhorn·Gifhorn·30. Dezember 2025
Begleitung anerkannter Geflüchteter in eigene Wohnungen bis zu sechs Monate nach Umzug
Angebotsfrist:20. Januar 2026
Sozialwissenschaft
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Schließung der Versorgungslücke anerkannter Geflüchteter beim Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Rechtskreis des SGB-Der Auftrag: Geflüchtete mit einem Schutzstatus sollen aus der kommunalen (zentralen oder dezentralen) Unterbringung in eigene Wohnungen begleitet und in allen erforderlichen Belangen, in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Umzug, im neuen Umfeld unterstützt werden.
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