Hessische Competence Center·Wiesbaden·01. Oktober 2026

Begleitung Landesprogramm "Familienzentren Hessen" Fach- und Koordinierungsstelle 242 Einrichtungen bundesweit

Angebotsfrist:30. Oktober 2026
Service-Center-Leistungen, Geschäftsstellenaufgaben

Landesservicestelle Familienzentren Hessen -Wahrnehmung der Aufgaben einer Landesservicestelle zur Begleitung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen" Menge und Umfang: Das Landesprogramm "Familienzentren in Hessen" besteht seit dem Jahr 2011. Aktuell werden 242 Einrichtungen landesweit gefördert. Ein bedarfsorientierter weiterer Ausbau ist vorgesehen. Grundlage der Förderung ist die jeweils gültige Richtlinie zur Förderung von Familienzentren in Hessen. Die Landesservicestelle übernimmt die Funktion einer landesweiten Fach- und Koordinierungsstelle zur Begleitung, Unterstützung und Weiterentwicklung des Landesprogramms "Familienzentren in Hessen". Sie trägt dazu bei, die Qualität der geförderten Familienzentren zu sichern und weiterzuentwickeln, den landesweiten fachlichen Austausch zu fördern sowie den Wissenstransfer zwischen den Familienzentren und dem Auftraggeber zu unterstützen. Die Leistungen sind in enger fachlicher Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers zu erbringen. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde bleibt unberührt. Eine Abgrenzung zur Förderadministration ist sicherzustellen. Der Standort der Landesservicestelle muss sich in Hessen befinden und möglichst zentral gelegen sowie gut erreichbar sein. Sie greift aktuelle fachliche Entwicklungen, Erkenntnisse, Anregungen sowie Rückmeldungen der Familienzentren auf und berücksichtigt diese bei ihrer Beratungs-, Informations- und Vernetzungsarbeit. Zur Unterstützung der Familienzentren stellt sie bedarfsgerecht fachliche Informationen bereit und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, insbesondere durch digitale Informationsformate wie Newsletter. Der Auftragnehmer stellt feste telefonische und digitale Erreichbarkeitszeiten von mindestens 20 Stunden pro Woche sicher. Die Erreichbarkeitszeiten sind transparent zu kommunizieren. Pro Kalenderjahr ist ein landesweites eintägiges Netzwerktreffen für die im Landesprogramm geförderten Familienzentren durchzuführen. Ergänzend sind jährlich fünf digitale Fach- und Austauschformate für die geförderten Familienzentren durchzuführen. Weitere Qualifizierungs- und Informationsformate können bei aktuellem fachlichem Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt und umgesetzt werden. Die Auswahl und fachliche Begleitung geeigneter Referentinnen und Referenten sowie weiterer Kooperationspartner obliegt der Landesservicestelle. Für Veranstaltungen und Qualifizierungsangebote können Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Erhebung und Höhe der Teilnahmegebühren erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Leistungserbringung beginnt am 1. Februar 2027 und endet am 31. Dezember 2029. Für ein vollständiges Haushaltsjahr stehen für die Ausführung des Auftrags maximal 265.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Für das erste Haushaltsjahr 2027 stehen aufgrund des Leistungsbeginns zum 1. Februar 2027 für elf Monate maximal 242.916,67 Euro brutto zur Verfügung. Für den gesamten Ausführungszeitraum vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 beträgt der maximale Finanzrahmen 649.509,80 Euro netto (772.916,67 Euro brutto). Ein Überschreiten des maximalen Finanzrahmen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.

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