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Beraterverträge für Vögel im Offen- und Halboffenland 2025 -Das HLNUG setzt Artberater ein, die von Behörden, Flächeneigentümern, Bewirtschaftern sowie Verbänden zur Beratung angefordert werden können. Hierzu sind Artexpertinnen und Artexperten zu beauftragen, die sich bestens mit den ökologischen Ansprüchen der Zielarten auskennen und bereits einschlägige Erfahrung in der Artberatung für die relevanten Zielarten vorweisen. Die Beratungsleistung dient der effektiven Umsetzung der Maßnahmenvorschläge aus den für die Zielarten vorliegenden Artenhilfskonzepten (inkl. Maßnahmen- und Gebietsstammblätter). Die Inhalte der Artenhilfskonzepte werden als bekannt vorausgesetzt. Für die im Rahmen der Beraterverträge „Sonstige Offenland- und Halboffenlandarten mit ungünstigen Erhaltungszuständen (EHZ) in Hessen“ (Lose 16 bis 18) relevanten Arten liegen derzeit keine Artenhilfskonzepte, Maßnahmenblätter oder Gebietsstammblätter vor.
Diese Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Dienstleistungen für die digitale Transformation...
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