Hamburgische Investitions- und Förderbank·Hamburg·03. Juli 2026

Beratung Landesbürgschaftsgeschäfte IFB Hamburg 50.000€/Jahr

Angebotsfrist:24. August 2026
Wirtschaftsprüfung, Finanzen

Beratungsleistung Landesbürgschaftsgeschäften für die Hamburgische Investitions- und Förderbank-Die Freie und Hansestadt Hamburg vergibt Landesbürgschaften und Einzelfallzuschüsse.Der Auftragnehmer hat in der Regel folgende Aufgaben zu übernehmen. Genaue Aufgabenumfang wird im Einzelfall abge- stimmt: • Aufbereitung und Analyse der Antragsunterlagen insbe- sondere bei Neuanträgen auf die Gewährung einer Fi- nanzierungshilfe, ggf. aber auch bei Änderungsanträ- gen. Nachfragen und Nachforderung von Unterlagen bei der Bank und beim Unternehmen in Abstimmung mit der IFB: a) Analyse der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Un- ternehmens unter Beachtung der Marktsituation. b) Analyse der vorgelegten Planungen, ggf. Erstellung von Alternativberechnungen. Ggf. ist hier eine enge Zusam- menarbeit mit dem Unternehmen notwendig, so dass eine zeitweise Präsenz im Unternehmen erforderlich werden könnte (z.B. für die Plausibilisierung der erhalte- nen Daten vor Ort). c) Bearbeitung beihilferechtlicher Fragen im Zusammen- hang mit der Übernahme einer Bürgschaft/mit der Ge- währung eines Einzelfallzuschusses. d) Bei Landesbürgschaftsanträgen: Prüfung der vorgese- henen Strukturierung der Finanzierung insbesondere hinsichtlich der Auskömmlichkeit der Finanzierung und der sich für den Bürgen ergebenen Risiken. Als Ergebnis dieses ersten Prüfschrittes, dessen Tiefe in Abhängigkeit von den Fallgegebenheiten variieren kann, ist sei- tens des Auftragnehmers eine schriftliche Stellungnahme an die IFB zu erstellen, in der die Ergebnisse/Erkenntnisse der Prüf- schritte a. bis d. dargestellt und gewertet werden und eine Emp- fehlung zum weiteren Verfahren abgegeben wird. Auf dieser Basis entscheidet die IFB, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll. Sofern die Gewährung einer Landesbürgschaft/ei- nes Einzelfallzuschusses zu diesem Zeitpunkt nicht ausge-schlossen wird, setzt der Auftragnehmer die begonnene Bear- beitung fort. • Verhandlungen mit Bank (nur bei Landesbürgschaftsan- trägen) und Unternehmen - i.d.R. mit der IFB - mit dem Ziel der Erarbeitung eines Beschlussvorschlages für die Behörde, der haushaltsrechtliche und beihilferechtliche Seite 2 von 7 Vorgaben erfüllt. Ggf. sind Vorschläge für Alternativen für die Strukturierung der Finanzierung in Abstimmung mit der Bank zu erarbeiten. • Bei Landesbürgschaftsanträgen: Ggf. Erarbeitung eines Antragsentwurfes an die EU im Rahmen eines Notifizie- rungsverfahrens und weitere Begleitung des Verfahrens (ggf. Teilnahme an Gesprächen in Brüssel). Bei Nach- fragen der EU-Kommission zum Bürgschaftsverfahren: Fertigung von Stellungnahmeentwürfen an die EU. • Erstellung einer Entscheidungsvorlage/eines Teils einer Entscheidungsvorlage (im Falle eines positiven Votums nebst Bedingungen für die Übernahme der Bürg- schaft/Gewährung des Einzelfallzuschusses). In dieser ist in Abstimmung mit der IFB ggf. auch auf die volks- wirtschaftliche Förderungswürdigkeit des Falles einzu- gehen. • Erstellung von Gutachten, juristischen Expertisen etc. im Kontext von Landesbürgschaftsanträgen. • Ggf. Teilnahme an der Sitzung der Kreditkommission. • Ggf. Unterstützung der IFB bei der Formulierung des Si- cherheitsleistungsvertrages oder des Bewilligungsbe- scheides. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung beabsichtigt, aus dem bei entsprechendem Bedarf die abgerufen wird. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen steht ein maximales Auftragsvolumen in Höhe von 50.000,00 € brutto pro Vertragsjahr zur Verfügung.Teilnahmeschluss: Montag, 20. Juli 2026, 13:00 Uhr.

1.200+ Unternehmen10.000+ AusschreibungenKeine Kreditkarte nötig
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