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Beratung, Organisation und Durchführung eines VgV-Verfahrens sowie eines VOB-EU Verfahrens-Organisation und Durchführung eines VgV­Verfahrens gemäß § 73 VgV (Generalplaner)sowie Organisation bei der Durchführung eines gemäß § 3 EU Nr. 2 VOB­Vergabeverfahrens (Generalunternehmer) für den Neubau "FH AERO.SCIENCE, Aeropark Aachen Merzbrück" Das Ziel des Vergabeverfahrens besteht darin, einen Vertrag zwischen FH Aachen und einem Auftragnehmer abzuschließen, der die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gemäß § 73 VgV für Generalplanerleistungen übernimmt. Zudem umfasst der Vertrag die Organisation sowie Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gem. § 3 EU Nr. 2 ­ VOB für einen Generalunternehmer. Die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gemäß § 73 VgV für Generalplanerleistungen bildet das Arbeitspaket 1 (AP_1) und ist bereits durch den Fördermittelgeber bewilligt. Die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gem. § 3 EU Nr. 2 ­ VOB für einen Generalunternehmer und die Erstellung eines Generalunternehmer­Vertrags (GU­Vertrag) bildet das Arbeitspaket 2 (AP_2). Die Durchführung des AP_2 bzw. des Gesamtprojekt ist abhängig von der erfolgreichen Durchführung des AP_1 und anschließender Bewilligung des Fördermittelgebers. Sofern der Projektträger die Fortführung des Projekts nicht genehmigt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Ausführung des Vertrages (AP_2) seitens des Auftraggebers. Sollte die Bewilligung für das AP_2 nicht erfolgen, gilt dies als Auflösende Bedingung.

Fachhochschule Aachen

Beratung, Organisation und Durchführung eines VgV-Verfahrens sowie eines VOB-EU Verfahrens-Organisation und Durchführung eines VgV­Verfahrens gemäß § 73 VgV (Generalplaner)sowie Organisation bei der Durchführung eines gemäß § 3 EU Nr. 2 VOB­Vergabeverfahrens (Generalunternehmer) für den Neubau "FH AERO.SCIENCE, Aeropark Aachen Merzbrück" Das Ziel des Vergabeverfahrens besteht darin, einen Vertrag zwischen FH Aachen und einem Auftragnehmer abzuschließen, der die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gemäß § 73 VgV für Generalplanerleistungen übernimmt. Zudem umfasst der Vertrag die Organisation sowie Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gem. § 3 EU Nr. 2 ­ VOB für einen Generalunternehmer. Die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gemäß § 73 VgV für Generalplanerleistungen bildet das Arbeitspaket 1 (AP_1) und ist bereits durch den Fördermittelgeber bewilligt. Die Organisation und Durchführung eines zweistufigen Vergabeverfahrens gem. § 3 EU Nr. 2 ­ VOB für einen Generalunternehmer und die Erstellung eines Generalunternehmer­Vertrags (GU­Vertrag) bildet das Arbeitspaket 2 (AP_2). Die Durchführung des AP_2 bzw. des Gesamtprojekt ist abhängig von der erfolgreichen Durchführung des AP_1 und anschließender Bewilligung des Fördermittelgebers. Sofern der Projektträger die Fortführung des Projekts nicht genehmigt, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Ausführung des Vertrages (AP_2) seitens des Auftraggebers. Sollte die Bewilligung für das AP_2 nicht erfolgen, gilt dies als Auflösende Bedingung.

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01jr7r6tt2gphr0aj7dbte696d