Beratungsleistung Antragstellung Glasfaserausbau "Graue Flecken"-Der Landkreis Teltow-Fläming hat einen Antrag auf Förderung von externen Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0, geändert am 13.01.2025) gestellt und bewilligt bekommen. Der Landkreis Teltow- Fläming beabsichtigt, ein erfahrenes Beratungsunternehmen zu beauftragen, das folgende Leistungen erbringt: Auswertung des Markterkundungsverfahrens (MEV) gemäß der geltenden Förderkulisse. Unterstützung bei der Antragstellung auf Infrastrukturförderung (Erstantrag) mit dem Ziel, einen vorläufigen Förderbescheid im Rahmen der Bundesförderung zu erwirken. Dies umfasst insbesondere die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen, die Koordination mit dem Projektträger sowie die Sicherstellung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Das Beratungsunternehmen sollte über einschlägige Erfahrung im Bereich der Breitbandförderung sowie in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern verfügen.
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Beratungsleistung Antragstellung Glasfaserausbau "Graue Flecken"-Der Landkreis Teltow-Fläming hat einen Antrag auf Förderung von externen Beratungsleistungen nach Nr. 3.3 der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0, geändert am 13.01.2025) gestellt und bewilligt bekommen. Der Landkreis Teltow- Fläming beabsichtigt, ein erfahrenes Beratungsunternehmen zu beauftragen, das folgende Leistungen erbringt: Auswertung des Markterkundungsverfahrens (MEV) gemäß der geltenden Förderkulisse. Unterstützung bei der Antragstellung auf Infrastrukturförderung (Erstantrag) mit dem Ziel, einen vorläufigen Förderbescheid im Rahmen der Bundesförderung zu erwirken. Dies umfasst insbesondere die Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen, die Koordination mit dem Projektträger sowie die Sicherstellung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen. Das Beratungsunternehmen sollte über einschlägige Erfahrung im Bereich der Breitbandförderung sowie in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern verfügen.