Zugang zu Ausschreibungsunterlagen für "Beratungsleistung Gesundheitscluster Köln 2025-Die Leistung beinhaltet die Begleitung von nach aktuellem Stand fünf Sondierungsgesprächen im laufenden Kalenderjahr 2025. Der Auftragnehmer nimmt an den in den Räumlichkeiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (M) stattfindenden Sondierungsgesprächen teil und übt dabei administrative Tätigkeiten (insbesondere Moderation und Protokollführung) aus. Er unterstützt den Auftraggeber Landesregierung zudem bei der Vor- und Nachbereitung der Sondierungsgespräche. Dies umfasst z.B. die Bewertung von seitens der Stadt Köln oder des UKK vorgelegter Unterlagen auf Schlüssigkeit und Plausibilität insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit, Aktualität, Widerspruchsfreiheit und Belastbarkeit der wirtschaftlichen Folgen, Kosten und Risiken für das Land NRW. Die Leistung kann auch rechtliche, insbesondere kartell- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die sich im Rahmen eines derartigen Sondierungsprozesses stellen, umfassen. Der Auftragnehmer nimmt ferner an landesinternen Vor- und Nachbesprechungen zu den Sondierungsgesprächen in Form von Videokonferenzen teil. Die gesamte Beratung erfolgt dabei stets unter dem Blickwinkel, ob aus Sicht des Landes NRW nach Abschluss der Sondierung der Eintritt in konkrete Verhandlungen zielführend ist und gegenüber einem Stand-Alone-Betrieb des UK Köln keine Mehrkosten entstehen. Im Nachgang zum letzten Sondierungsgespräch ist von Seiten der Berater mit Blick auf die vorgenannte Fragestellung ein Abschlussbericht zu fertigen. Der Abschlussbericht soll - soweit auf Basis der Ergebnisse der Sondierungsgespräche möglich -- Aussagen zu den wirtschaftlichen Folgen, Risiken und zu erwartenden Kosten enthalten. Auf der Grundlage des Berichtes soll - soweit auf Basis der Ergebnisse der Sondierungsgespräche möglich - eine plausible Einschätzung der bestehenden Risiken eines Verbundes aus Sicht des Auftraggebers Landesregierung möglich sein. Umfang der Leistung: Der Vertrag soll für den Zeitraum 15.07. bis 31.12.für das Kalenderjahr 2025 abgeschlossen werden. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand. Es soll ein Tagessatz für sämtliche Beratungsleistungen mit sämtlichen Leistungen gemäß Ziffer II in dem Preisblatt (Anlage) angegeben werden."

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