Beratungsleistungen Innenrevision Unterstützung RZF Recht Organisation Prozess 220-250 PT
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Erbringung von Beratungsleistungen (Dienstleistung) im Bereich der Innenrevision. Ziel der Rahmenvereinbarung ist zum einen die Unterstützung des RZF bei der rechtlichen, organisatorischen und prozessualen Aufstellung und Einrichtung dieses neuen Bereichs. Darüber hinaus soll nach Gründung eine die bedarfsorientierte Unterstützung der Innenrevision bei der Durchführung von Prüfungen, Sonderuntersuchungen sowie Beratungsleistungen erbracht werden. Die externen Leistungen sollen die Effizienz und Qualität der internen Revisionsprozesse stärken. Neben der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stehen zum anderen insbesondere die internen Vorgaben und Regelungen für eine gute Unternehmensführung (Corporate Governance) im Fokus. Diese sind während der Vertragslaufzeit für das RZF als moderne und schnell wachsende Behörde, die als strategischer IT-Partner eine Schlüsselrolle für die Weiterentwicklung und Zielerreichung der Finanzverwaltung NRW einnimmt, zu evaluieren, anzupassen bzw. neu zu entwickeln und zu implementieren, so dass die neue Innenrevision von Beginn an auf Basis eines gehärteten externen und internen Regelwerks arbeiten kann. Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 220 PT (Personentage). Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt pro Mitarbeiter und Jahr 250 PT