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TED-Bekanntmachung

Bereitstellung eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Aufnahme- und Behandlungsmanagement)-Die Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH (AG) ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit Standorten in Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg. Das Harzklinikum betreut jährlich rund 100.000 Patientenfälle, davon 28.000 stationär, und umfasst 20 Kliniken sowie 8 teils zertifizierte medizinische Zentren. Dem AG wurden im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser" nach dem Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG": Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vom 23. Oktober 2020, BGBl. 2020, S. 2208) verschiedene Digitalisierungsprojekte gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz („KHG") in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung („KHSFV") zur Förderung eingereicht. Im Fördertatbestand 2 „Patientenportale" gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV wurde die hier zugrunde liegende Beschaffung beantragt und bewilligt. Mit einem digitalen Patientenportal soll für den AG ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement eingeführt werden. Es sollen zielgerichtet • die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in ihre Behandlung einbezogen werden (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) • die Kommunikation mit Partnern & Patienten optimiert werden • für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduziert werden (Einwilligungen, etc.) Es wird damit bereits vor der Aufnahme eine digitale Kommunikation zwischen der Klinik und den Patienten sowie mit weiteren Leistungserbringern (z. B. niedergelassenen Ärzte, Fachärzten, etc.) ermöglicht. So können z. B. Fragen zur Anamnese oder Inhalt wichtiger Unterlagen digital erfasst und geprüft werden (sofern rechtlich zulässig). Diese digitale Datenerhebung wird während des Aufenthalts fortgesetzt (z.B. digitale Behandlungstagebücher; Terminorganisation, etc.).

Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH

Bereitstellung eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Aufnahme- und Behandlungsmanagement)-Die Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH (AG) ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit Standorten in Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg. Das Harzklinikum betreut jährlich rund 100.000 Patientenfälle, davon 28.000 stationär, und umfasst 20 Kliniken sowie 8 teils zertifizierte medizinische Zentren. Dem AG wurden im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser" nach dem Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG": Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) vom 23. Oktober 2020, BGBl. 2020, S. 2208) verschiedene Digitalisierungsprojekte gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz („KHG") in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung („KHSFV") zur Förderung eingereicht. Im Fördertatbestand 2 „Patientenportale" gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KHSFV wurde die hier zugrunde liegende Beschaffung beantragt und bewilligt. Mit einem digitalen Patientenportal soll für den AG ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement eingeführt werden. Es sollen zielgerichtet • die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in ihre Behandlung einbezogen werden (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) • die Kommunikation mit Partnern & Patienten optimiert werden • für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduziert werden (Einwilligungen, etc.) Es wird damit bereits vor der Aufnahme eine digitale Kommunikation zwischen der Klinik und den Patienten sowie mit weiteren Leistungserbringern (z. B. niedergelassenen Ärzte, Fachärzten, etc.) ermöglicht. So können z. B. Fragen zur Anamnese oder Inhalt wichtiger Unterlagen digital erfasst und geprüft werden (sofern rechtlich zulässig). Diese digitale Datenerhebung wird während des Aufenthalts fortgesetzt (z.B. digitale Behandlungstagebücher; Terminorganisation, etc.).

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01jqtvwrem0pg204q7jtsnx9cj