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Bereitstellung und webbasierte Nutzung eines Hinweisgebersystems-In Umsetzung der Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937 EU), des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie im Rahmen des Aufbaus eines Compliance-Management- Systems (CMS) bei der DAK-Gesundheit wurde als wesentlicher Bestandteil des CMS im Dezember 2021 ein Hinweisgebersystem eingeführt. Den Mitarbeitenden sowie Dritten wird damit die Möglichkeit eröffnet, anonyme Hinweise an den Bereich Compliance der DAK-Gesundheit abzugeben bzw. über einen anonymen Kanal mit diesen zu kommunizieren. Die Laufzeit dieses Vertrages endete am 30.09.2025. Gegenstand der Ausschreibung ist die Überlassung eines Hinweisgebersystems mit Meldungsbearbeitungssystem, die Implementierung des Systems sowie fortlaufende Betriebsleistungen im Rahmen eines Application Service Provider (ASP)-Modells. Der Auftragnehmer schuldet der DAK- Gesundheit die Bereitstellung und technische Betreuung des Hinweisgebersystems im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
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