Beschaffung Fachanwendung Datenmanagement Große Beutegreifer Monitoring Bayern
Fachanwendung Datenmanagement Große Beutegreifer-Fachanwendung Datenmanagement Große Beutegreifer Das Bayerische Landesamt für Umwelt ist für das Monitoring der drei großen Beutegreifer Wolf, Bär und Luchs in Bayern zuständig. Das Monitoring stützt sich dabei, überwiegend auf Hinweise aus der Bevölkerung. Mit der zunehmenden Präsenz von Wolf und Luchs steigen die eingehenden Hinweise in vielen Regionen deutlich an. Diese Hinweise (im Folgenden „Meldungen“ genannt) enthalten in der Regel personenbezogene Angaben des Meldenden, zeitliche Informationen sowie geografische Standortdaten zur Meldung und meldungstypenspezifische Fachangaben. Zusätzlich entstehen während der fachlichen Prüfung und der weiteren Bearbeitung fallbezogene Angaben, welche nachvollziehbar zu protokollieren und systematisch zu dokumentieren sind. Um die Speicherung, Kommunikation und Datenerhebung zu zentralisieren, den Informationsfluss zu vereinfachen und den Arbeitsalltag deutlich effizienter und transparenter zu gestalten, soll eine neue Fachanwendung mit integrierter Datenbank (im Folgenden als Fachanwendung bezeichnet) beschafft werden, die für das Monitoring der Großen Beutegreifer in Bayern geeignet ist. In dieser Anwendung werden Melder zukünftig direkt über eine intuitive Eingabemaske über ein Webportal ihre Meldungen an die Fachstelle übermitteln können, so dass Meldungen nach entsprechender Qualitätskontrolle von Fachseite ohne zusätzlichen Eingabeaufwand direkt in eine Datenbank übernommen werden können. Jegliche weiteren Informationen und Medien können zentral zu jeder Meldung abgelegt werden. Aufgearbeitete Informationen aus der Datenbank können mit geringem personellem Mehraufwand für die Öffentlichkeit online dargestellt und automatisch aktualisiert werden. Kommunikation und Austausch von Informationen und Medien zwischen Meldern, Behörden, Labors und Mitgliedern des Netzwerk Große Beutegreifer kann vereinfacht über die Fachanwendung erfolgen. ### diese Ankündigung hat rein informativen Charakter und begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Beschaffungsverfahren###