Beschaffung Lichtbilder elektronische Gesundheitskarte eGK Upload-Tool Schnittstelle BIG
Lichtbildbeschaffung-Beschaffung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte Gem. § 291 SGB V hat die BIG seit 2011 jedem Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen. Diese ist für Versicherte ab der Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn kein Befreiungsgrund vorliegt, mit einem Lichtbild zu versehen. Zur Beschaffung der Lichtbilder nutzt die BIG derzeit einen externen Dienstleister. Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes dieses Vertrages zum 31.01.2027 schreibt sie diese Leistung hiermit neu aus. Die Dienstleistung des Auftragnehmers umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung und den Betrieb eines Upload-Tools bzw. einer Schnittstelle zur Entgegennahme digitaler Fotos auf Basis der bereitgestellten Versichertendaten (Anbindung an Homepage, App, separater Zugang für Mitarbeiter der BIG).