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Zur einheitlichen Ausstattung der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehr ist die Beschaffung neuer Tagesdienstkleidung erforderlich. Um einen gleichbleibenden Qualitätsstandard, eine verlässliche Versorgungssicherheit und eine wirtschaftliche Preisgestaltung sicherzustellen, ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages notwendig. Die vorgesehene Kleidung wird nicht nur im täglichen Dienstbetrieb getragen, sondern teilweise auch als Schutzkleidung in Einsätzen verwendet. Insbesondere die Hosen des vorgesehenen Typs sind für beide Verwendungszwecke (Dienst- und Einsatzbetrieb) zugelassen und haben sich bereits im praktischen Einsatz bewährt. Durch die gemeinsame Nutzung der gleichen Bekleidungsteile durch Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr wird eine durchgängige Einheitlichkeit im Erscheinungsbild und in der Funktionalität erreicht.
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