Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bzw. einer Datenschutzbeautragten-Um den gesetzlichen Anforderungen - entsprechend der aktuellen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - gerecht zu werden, sucht die FFA einen geeigneten Vertragspartner für die Erbringung von Dienstleistungen und die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragen. Der externe Datenschutzbeauftragte soll zu allen datenschutzrelevanten Fragen beraten, unterstützen und die Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG - neu sicherstellen. Die laufende Betreuung der FFA als externer Datenschutzbeauftragter soll mit einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 1,50 Personentagen erfolgen. Der Umfang darf im Durchschnitt pro Jahr 18 Personentage nicht überschreiten. Kommt es dennoch zu Überschreitung des Monatsbudgets, ist vorher unbedingt das Einverständnis der FFA einzuholen. Sollte es aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem langfristigen Mehrbedarf kommen, sind entsprechende Nachverhandlungen zu diesem Vertrag notwendig. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der FFA einmal im Jahr hausintern zu datenschutzrechtlichen Themen zu schulen. Hierfür ist ein Aufwand von 2 Personentagen zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der IST-Situation und der möglichen Beurteilung des Einarbeitungs- bzw. Prüfzeitraumes können wir Ihnen folgende Informationen zu den bestehenden datenschutzrechtlichen Prozessen der FFA und der FFA allgemein zur Verfügung stellen:
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