Betriebsführung
TED-Bekanntmachung
Betreibervertrag Senkingstraße-Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz schreibt die Stadt Hildesheim einen Betreibervertrag über die Unterbringung und Betreuung von Leistungsempfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), anerkannten Flüchtlingen und wohnungslosen Personen für die Gemeinschaftsunterkunft Senkingstraße au
Auftraggeber:Stadt Hildesheim
Ausführungsort:Hildesheim
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Betreibervertrag Senkingstraße-Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz schreibt die Stadt Hildesheim einen Betreibervertrag über die Unterbringung und Betreuung von Leistungsempfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG), anerkannten Flüchtlingen und wohnungslosen Personen für die Gemeinschaftsunterkunft Senkingstraße au
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Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften Beschreibung: Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Landkreis Jerichower Land
Angebotsfrist: 17. November 2025